Wie sind Green Bonds definiert?
Damit eine Anleihe als Green Bond klassifiziert werden kann, müssen gemäss den Green Bond Principles die folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Das über die Emission aufgenommene Kapital muss für die Finanzierung oder Refinanzierung eines «grünen» Projekts verwendet werden («Use of Proceeds»)
- Der Emittent muss den Projektselektionsprozess im Detail beschreiben und das Ziel des Projektes definieren («Process for Project Evaluation and Selection»)
- Der Emissionserlös muss separat verwaltet werden, und dies muss durch einen unabhängigen Auditor bestätigt werden («Management of Proceeds»)
- Der Emittent muss ein Mindestmass an Transparenz bieten, über den Fortschritt im Projekt zumindest jährlich informieren und über die Verwendung des Kapitals regelmässig berichten («Reporting»)
Bei den Green Bond Principles handelt es sich um freiwillige Rahmenrichtlinien, die von der International Capital Markets Association (ICMA) festgesetzt werden. Die Green Bond Principles bestehen seit 2014 und werden jährlich überprüft und angepasst. Darüber hinaus werden häufig unabhängige Prüfer eingesetzt, die die Mittelverwendung kontrollieren. Dies ist für den Emittenten freiwillig, erhöht aber die Transparenz. Gemäss diesen Bestimmungen können Anleihen nur als Green Bonds deklariert werden, wenn die aufgenommenen Mittel in Projekte einer der folgenden zehn Kategorien fliessen: erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachhaltige Abfallwirtschaft, nachhaltige Landwirtschaft, Erhaltung der Biodiversität, sauberes Transportwesen, nachhaltige Wasserwirtschaft, Anpassung an den Klimawandel, Produkte der Kreislaufwirtschaft und grüne Gebäude.