Qualifizierte Anleger
Der markante Spenglerturm, der im Auftrag der Anlagegruppe CSA RES entstehen soll, fällt durch seine identitätsstiftende Eleganz auf. Der einzigartige Turm nutzt unten mit dreieckigen Geschossen die Geometrie und Lastreserven der verborgenen Einstellhalle. Weiter oben entwickelt er sich rechteckig im Sinne idealtypischer Wohnungsgrundrisse.
Der geplante Turm stellt eine bauliche Ergänzung zum heutigen Baubestand dar. Deshalb wird die Typologie der Bandfenster im Turm aufgegriffen und weitergeführt. Die bestehenden Immobilien stammen grösstenteils aus den 1970er- und 1980er-Jahren. Die jetzt erforderliche Totalsanierung dieser Immobilien umfasst unter anderem den teilweisen Ersatz der Gebäudehüllen und der Haustechnik sowie die Sicherstellung der Erdbebensicherheit.
Turm als Wahrzeichen und «Magnet»
Der Fortbestand und die Weiterentwicklung des Spenglerareals stehen im Einklang mit den Entwicklungszielen der Gemeinde Münchenstein. Die Verdichtung gegen innen und die Schaffung von Wohnraum entsprechen dem politischen Auftrag. Denn die Einwohnerzahl Münchensteins soll bis 2030 um 2’000 Personen auf rund 14’000 Einwohnerinnen und Einwohner wachsen. Dabei soll der Spenglerturm zum Wahrzeichen der Gemeinde und zu einem Anziehungspunkt für Zuzüger und Müchensteiner gleichermassen werden. Die Vorzeichen dafür stehen gut. Der geplante Bau am heutigen Standort ist attraktiv, zentral gelegen und sowohl mit dem privaten als auch mit dem öffentlichen Verkehr hervorragend erschlossen. Der Bahnhof Basel SBB ist beispielsweise mit dem Tram in lediglich acht Minuten erreichbar.
Die bauliche Verdichtung an dieser hervorragenden Lage ist für die Anlagegruppe CSA RES attraktiv. Insgesamt entstehen hier zusätzliche Wohn- und Büroflächen von rund 15’000 m2. Mit der Aufwertung der Umgebung schaffen Bauherrin und Gemeinde die Voraussetzungen für einen attraktiven Aussenraum mit hohem Nutzwert für das Quartier und die zukünftigen Mietenden. Die bereits heute vorhandenen Grünflächen bleiben erhalten.
Für das vorliegende Projekt war ein Quartierplanverfahren notwendig. Die Gemeinde und ihre Bevölkerung konnten so auf die Ausgestaltung der geplanten Wohnüberbauung Einfluss nehmen und haben den Quartierplan im Rahmen ihrer ordentlichen Gemeindeversammlung und an der Urne bestätigt.