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Pilotprojekt zur Förderung von internem Wohnungswechsel in Oerlikon

Mieterinnen und Mieter in der Liegenschaft Accu können in einem Pilotprojekt auf einfache Weise ihre Wohnung wechseln. Das Pilotprojekt in Oerlikon ist auf mindestens ein Jahr ausgelegt.

2. November 2023

Zahlen und Fakten

Fehlende Anreize für Wohnungswechsel

Im Laufe des Lebens ändern sich Wohn-situationen immer wieder. Wenn die Kinder ausziehen, sich Nachwuchs ankündigt oder aus diversen anderen Gründen: Manchmal wird die Wohnung zu klein oder sie ist plötzlich zu gross. Gerade ältere Menschen wohnen oft in einer Wohnung, die grösser ist als benötigt. Oft lohnt es sich für langjährige Mieterinnen und Mieter jedoch finanziell nicht, in eine kleinere Wohnung zu wechseln. Neben dem Aufwand des Zügelns würden sie für eine kleinere Wohnung aufgrund der gestiegenen Marktmieten oftmals einen höheren Mietzins als für ihre bisherige grosse Wohnung bezahlen.

Pilotprojekt will interne Mobilität fördern

Neben ökologischen und finanziellen Gründen, die eigentlich für einen Wohnungswechsel sprechen, kommt auf-grund des knappen Wohnungsangebots noch der soziale Aspekt hinzu. Der seit seiner Lancierung 2009 auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Immobilienfonds CS REF Green Property versucht dieses Dilemma mit einem Pilotprojekt zu lösen. In der 17 Jahre alten Überbauung Accu in Zürich-Oerlikon wird die interne Mobilität der Mieterinnen und Mieter innerhalb der 148 Wohnungen gefördert. Das heisst, dass sie in der Liegenschaft Wohnungen auf Anfrage tauschen können. Der neue Mietzins orientiert sich dabei am Zins, den die Mieterschaft in der bisherigen Wohnung pro Quadratmeter bezahlt hat.

Und so funktioniert es

1

Die Mieterinnen und Mieter teilen der Verwaltung die Wunschgrösse der zukünftigen Wohnung mit, einschliesslich einer kurzen Begründung für den geplanten Wechsel. Dies erfolgt online im speziell dafür geschaffenen Mieterbereich auf der Website der Liegenschaft. 

2

Sobald ein passendes Mietobjekt verfügbar ist, werden die Mieter unter Angabe des Bezugstermins sowie des künftigen Mietzinses kontaktiert. Bei mehreren Interessentinnen und Interessenten für einen Wechsel in dieselbe Wohnung erfolgt die Benachrichtigung in der Reihenfolge der Warteliste. 

3

Die Mieterinnen und Mieter haben zehn Tage Zeit, um sich für den Wechsel zu entscheiden.

4

Mit dem Mietbeginn der neuen Wohnung zahlen die Mieterinnen und Mieter nur noch den Mietzins der neuen Wohnung. Danach haben sie 14 Tage Zeit, um die bisherige Wohnung zurückzugeben.

Der Mietzins für die neue Wohnung wird folgendermassen berechnet:

  • Der Jahres-Nettomietzins der bisherigen Wohnung wird durch deren Fläche geteilt. Das Resultat (Miete pro Quadratmeter) wird mit der Fläche der neuen Wohnung multipliziert und führt so zum neuen Jahres-Nettomietzins. 
  • Als Maximum gilt der Marktmietzins, zu dem die Wohnung öffentlich ausgeschrieben werden würde. Die Höhe der Nebenkosten-Akonten hängt von der Wohnungsgrösse ab. 

Berechnungsbeispiel

  • Die Mieterschaft befindet sich derzeit in einer 4,5-Zimmerwohnung mit 110 Qua-dratmetern und bezahlt einen Nettomietzins von monatlich 1800 Franken.
  • Dies entspricht einer Jahres-Nettomiete von 21 600 Franken.
  • Der aktuelle Nettomietzins pro Quadratmeter und Jahr beträgt somit 196 Franken.
  • Die Mieterschaft wechselt nun in eine 3,5-Zimmerwohnung mit 90 Quadratmetern.
  • Der Nettomietzins für die neue Wohnung beträgt somit 1470 Franken pro Monat (90 Quadratmeter multipliziert mit 196 Franken geteilt durch 12).

Quelle: www.accu-zuerich.ch, August 2023. Nur für illustrative Zwecke

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Wahrscheinlich wird sich der Einfluss von Nachhaltigkeitsrisiken im Laufe der Zeit weiterentwickeln, da neue Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert werden, weitere Daten und Informationen zu Nachhaltigkeitsfaktoren und -auswirkungen verfügbar werden und sich das regulatorische Umfeld für Nachhaltigkeit im Finanzsystem weiterentwickelt. Diese Entwicklungen können zu einer möglichen neuen Klassifizierung von Produkten/Dienstleistungen im Rahmen des «CS Sustainable Investment Framework» (das Regelwerk für nachhaltige Anlagen der CS) führen. Eine ESG-Beurteilung spiegelt die Meinung der bewertenden Partei wider (CS oder externe Parteien wie Ratingagenturen oder andere Finanzinstitute). In Ermangelung eines standardisierten ESG-Beurteilungssystems verfügt jede bewertende Partei über eigene Research- und Analyserahmen/-methoden. 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Die Einbeziehung von ESG-Kriterien in die Anlagestrategie ist keine Garantie für eine positive Nachhaltigkeitswirkung und führt nicht unbedingt dazu, dass alle wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken erfolgreich identifiziert und gemindert werden. Die in diesem Dokument enthaltene Klassifizierung der Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen gibt die Meinung der CS auf der Grundlage des «CS Sustainable Investment Framework» (dem Regelwerk für nachhaltige Anlagen der CS) wieder. Da es kein standardisiertes, branchenweites ESG-Klassifizierungssystem gibt, hat die CS ihr eigenes ESG-Rahmenwerk entwickelt. Daher kann die Produktnachhaltigkeitsklassifizierung der CS von der Klassifizierung durch Dritte abweichen. Da die ESG-/Nachhaltigkeitsvorschriften und -richtlinien erst im Entstehungsprozess sind, kann es sein, dass die CS die in diesem Dokument enthaltenen Darstellungen der Produktnachhaltigkeitsklassifizierungen/-beschreibungen aufgrund neuer gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher oder interner Vorgaben oder aufgrund von Änderungen des Klassifizierungsansatzes der Branche überprüfen muss. Dies gilt für die Klassifizierung/Beschreibung der Produktnachhaltigkeit, die von der CS und von Dritten vorgenommen wird. Daher kann sich jede Klassifizierung/Beschreibung der Produktnachhaltigkeit, auf die in diesem Dokument Bezug genommen wird, ändern.  Wahrscheinlich wird sich der Einfluss von Nachhaltigkeitsrisiken im Laufe der Zeit weiterentwickeln, da neue Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert werden, weitere Daten und Informationen zu Nachhaltigkeitsfaktoren und -auswirkungen verfügbar werden und sich das regulatorische Umfeld für Nachhaltigkeit im Finanzsystem weiterentwickelt. Diese Entwicklungen können zu einer möglichen neuen Klassifizierung von Produkten/Dienstleistungen im Rahmen des «CS Sustainable Investment Framework» (das Regelwerk für nachhaltige Anlagen der CS) führen.  Darüber hinaus müssen Verweise auf relevante Vorschriften aufgrund der Entwicklung der Vorschriften [wie SFDR] möglicherweise in Zukunft überprüft werden und können sich ändern. Bei der Beurteilung der Portfolios der in diesem Dokument aufgeführten Fonds können die Fonds und ihre Manager von Informationen und Daten abhängen, die von Dritten eingeholt wurden und unvollständig, unrichtig oder nicht verfügbar sein können. Dies gilt insbesondere für bestimmte Anlagen, bei denen die CS möglicherweise nur eingeschränkten Zugriff auf Daten externer Parteien in Bezug auf die zugrunde liegenden Elemente einer Anlage hat, beispielsweise aufgrund fehlender Einblick (Look-through-Daten). In solchen Fällen wird der Fondsmanager versuchen, diese Informationen nach bestem Bemühen zu beurteilen. Solche Datenlücken könnten zu einer falschen Beurteilung einer Nachhaltigkeitspraxis und/oder damit zusammenhängender Nachhaltigkeitsrisiken und -Chancen führen. Nachhaltigkeitsbezogene Praktiken unterscheiden sich je nach Region, Branche und Problem und entwickeln sich entsprechend. Die nachhaltigkeitsbezogenen Praktiken einer Anlage oder die Beurteilung solcher Praktiken durch die Fondsmanager können sich im Laufe der Zeit ändern. Ebenso können neue Nachhaltigkeitsanforderungen, die von Rechtsordnungen auferlegt werden, in denen der Fondsmanager Geschäfte tätigt und/oder in denen die Fonds vermarktet werden, zusätzliche Compliance-Kosten, Offenlegungspflichten oder andere Auswirkungen oder Beschränkungen für den Fonds oder seine Manager nach sich ziehen. Unter diesen Voraussetzungen können die Fondsmanager verpflichtet sein, sich selbst oder die Fonds anhand bestimmter Kriterien zu klassifizieren, von denen einige subjektiv interpretiert werden können. Die Ansichten der Fondsmanager und/oder der CS zur geeigneten Klassifizierung können sich im Laufe der Zeit entwickeln, unter anderem als Reaktion auf gesetzliche oder regulatorische Leitlinien oder Änderungen des Klassifizierungsansatzes der Branche überprüfen muss, was eine Änderung der Klassifizierung des Fonds einschließen zur Folge haben kann. Eine solche Änderung der entsprechenden Klassifizierung kann weitere Massnahmen erfordern, beispielsweise weitere Offenlegungen durch den Fondsmanager oder die Fonds oder die Einrichtung neuer Prozesse zur Erfassung von Daten über die Fonds oder ihre Anlagen. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen.
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